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Wer sind wir?
R. Hesse, Fachkraft für Arbeitssicherheit ist ein Dienstleistungsunternehmen, das sich auf die Beratung und Betreuung in allen Angelegenheiten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes spezialisiert hat. R. Hesse, Fachkraft für Arbeitssicherheit ist von allen Berufsgenossenschaften anerkannt.

Das bieten wir:

Reiner Hesse, Fachkraft für Arbeitssicherheit bietet eine umfassende Beratung und Betreuung wie sie nach dem Arbeitssicher- heitsgesetz (ASiG) und nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaften für die Betriebe gesetzlich vorgeschrieben ist (Fachkraft für Arbeitssicherheit in Verbindung mit dem Betriebsarzt).

Unser Vorteil ist eine spezifisch aufeinander abgestimmte arbeitssicherheitstechnische Beratung und Betreuung in Verbindung mit der arbeitsmedizinischen Betreuung unter Berücksichtigung der speziellen Anforderungen der zu betreuenden Unternehmen.

Ein großer Schwerpunkt liegt in der speziellen und gezielten Arbeitsplatzanalyse und -bewertung, wie sie seit 1996 durch das Arbeitsschutzgesetz für alle Arbeitsplätze notwendig geworden ist und seit August 1997 fertiggestellt sein muß.
 
 
Beratung
Betreuung
Schulung

Wir bieten Ihnen eine besonders günstige individuelle Jahresbetreuung an.

Fordern Sie ein kostenloses Angebot von uns an.

Wir sorgen für Ihre
„ Sicherheit und Gesundheit „

 1.     Allgemeines
1.1   Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Firma R. Hesse Fachkraft für
        Arbeitssicherheit.
1.2   Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der
        Lieferung und/oder Leistung nicht Vertragsbestandteil.
1.3   Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen sowie Änderungen  und Ergänzungen
        abgeschlossener Verträge und auf diese anwendbaren Geschäftsbedingungen von Firma R. Hesse Fachkraft für
        Arbeitssicherheit  bedürfen der Schriftform der Geschäftsleitung der Firma R. Hesse Fachkraft für Arbeitssicherheit.
2.     Angebot und Vertragsabschluss
2.1   Angebote von Firma R. Hesse Fachkraft für Arbeitssicherheit sind- insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge,
        Lieferfrist, Liefermöglichkeit und Nebenleistungen -freibleibend und unverbindlich. An ein Angebot hält sich die Firma vier
        Wochen gebunden.
2.2   Der Umfang der von Firma R. Hesse Fachkraft für Arbeitssicherheit zu erbringenden Leistungen wird allein durch den
        Verpflichtungsvertrag festgelegt.
2.3   Die Firma R. Hesse Fachkraft für Arbeitssicherheit behält sich durch die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche
        oder technische Normen bedingte Abweichungen von den Angebotsunterlagen oder Verpflichtungsvertrag
        beziehungsweise von der Auftragsbestätigung vor.
3.     Haftung
3.1   Eine Haftung der Firma R. Hesse Fachkraft für Arbeitssicherheit für Schäden aus jeglichem Rechtsgrund - einschließlich
        Verzug, Unmöglichkeit, Schlechterfüllung und außervertraglicher (deliktischer) Haftung - ist ausgeschlossen, es sei denn,
        der Schaden beruht auf der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht (Kardinalpflicht) durch die Firma R.
        Hesse Fachkraft für Arbeitssicherheit oder wurde durch die Firma R. Hesse Fachkraft für Arbeitssicherheit grob
        fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
3.2   Die Firma R. Hesse Fachkraft für Arbeitssicherheit haftet in keinem Fall für atypische und daher nicht vorhersehbare
        Folgeschäden. Die Firma R. Hesse Fachkraft für Arbeitssicherheit haftet ebenfalls nicht für Schäden, soweit der Kunde
        deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen hätte verhindern können.
4      Preise
4.1   Die Preise verstehen netto ausschließlich Verpackungs- und Frachtspesen. Maßgebend sind die Preise der
        Auftragsbestätigung und des Verpflichtungsvertrages zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Lieferungen und
        Leistungen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Erbringung gültigen Preise
        berechnet.
4.2   Zusätzliche Dienstleistungen, die nicht im Verpflichtungsvertrag festgelegt sind und nicht der üblichen Arbeit einer
        Fachkraft für Arbeitssicherheit entspricht, werden, wenn kein schriftlicher Festpreis vereinbart wurde, nach dem
        jeweiligen Stundensatz der Fachkraft für Arbeitssicherheit zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer
        abgerechnet. Fahrkosten werden bei Sonderfahrten vom jeweiligen Aufenthaltsort der Fachkraft für Arbeitssicherheit
        abgerechnet.
5      Lieferfristen
5.1   Von Firma R. Hesse Fachkraft für Arbeitssicherheit genannte Fristen, insbesondere Liefertermine, sind nur verbindlich,
        wenn sie schriftlich als verbindlich zugesagt wurden.
5.2   Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
5.3   Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt und allen sonst von Firma R. Hesse
        Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht zu vertretenden Hindernissen, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichen
        Einfluß sind, insbesondere bei Streik oder Aussperrung von Lieferanten oder deren Unterlieferanten.
5.4   Kommt ein Kunde mit der Abnahme bestellter Ware in Verzug, so ist Firma R. Hesse Fachkraft für Arbeitssicherheit
        nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von höchsten 8 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder
        Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt Firma R. Hesse Fachkraft für Arbeitssicherheit
        Schadenersatz, so beträgt dieser 35% des Auftragswertes, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder Firma R. Hesse
        Fachkraft für Arbeitssicherheit einen höheren Schaden nachweist.
6      Vertragslaufzeit
6.1.  Der Vertrag wird wie im $ 2 des Verpflichtungsvertrages abgeschlossen.
7      Kündigung
7.1   Vor Ende der Vertragslaufzeit kann der Vertrag von keiner Seite aus gekündigt werden.
7.2   Die Kündigung muß 6 Monate vor Vertragsende schriftlich ausgesprochen werden (schriftlicher Eingang beim
        Vertragspartner).
7.3   Nach Ablauf der Vertragszeit wird der Vertrag in einen Vertrag auf unbestimmte Zeit umgewandelt. Der Vertrag kann
        dann nur mit einer Frist von 6 Monaten zum 30.06. Oder 31.12. eines Jahre gekündigt werden.
7.4    Eine Kündigung „oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ ist nicht wirksam.
7.5    Zur Fristwahrung ist der schriftliche Eingang beim Vertragspartner ausschlaggebend.
8      Reklamationen
8.1.  Reklamationen der Rechnungen von Firma R. Hesse Fachkraft für Arbeitssicherhei durch Vollkaufleute im Sinne des
        HGB können nur innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung berücksichtigt werden.
9      Zahlung
9.1.  Soweit nicht anders vereinbart sind Zahlungen sofort bei Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu leisten. Bei
        Zahlungsverzug ist Firma R. Hesse Fachkraft für Arbeitssicherheit berechtigt, ohne konkreten Nachweis Verzugszinsen in
        Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Der Nachweis eines höheren
        Verzugsschadens bleibt der Firma R. Hesse Fachkraft für Arbeitssicherheit unbenommen. Der Vertragspartner erklärt
        sich damit einverstanden, dass ab der 1. Mahnung DM 5,00 je Mahnung für die Bearbeitung berechnet wird.
9.2   Aufrechnung und Zurückbehaltung sind auch bei anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen nicht
        zulässig.
9.3   Schuldet der Kunde der Firma R. Hesse Fachkraft für Arbeitssicherheit mehrere Zahlungen gleichzeitig, werden mit einer
        eingehenden Zahlung zunächst seine Verbindlichkeiten aus Zusatzleistungen, dann aus sonstigen von Firma R. Hesse
        Fachkraft für Arbeitssicherheit erbrachten Lieferungen und Leistungen, dann seine Verbindlichkeiten aus
        Dauerschuldverhältnissen getilgt. Gleichzeitig erklärt sich der Vertragspartner damit einverstanden, dass die Firma R.
        Hesse Fachkraft für Arbeitssicherheit Daten bei der Schufa oder einer sonstigen Wirtschaftsauskunftei / Kreditinstitut
        einholt und eigene Daten dorthin übermittelt. Eine Dienstleistung ist erst bei Zahlung fällig.
10    Eigentumsvorbehalt
10.1.Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises das Eigentum der Firma R. Hesse
        Fachkraft für Arbeitssicherheit.
11.   Datenschutz
11.1 Der Kunde ermächtigt die Firma R. Hesse Fachkraft für Arbeitssicherheit, die im Zusammenhang mit der
        Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über ihn oder Dritte im Sinne des Bundesdatenschutzes (§ 26 BDSG) zu
        verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.
12.2 Die Firma R. Hesse Fachkraft für Arbeitssicherheit wird über betriebliche Abgelegenheiten, insbesondere über
        Betriebsgeheimnisse, Dritten gegenüber Stillschweigen bewahren.
13.   Schlußbestimmungen
13.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Lieferungen und Leistungen, auch wenn sie nicht die Vereinbarung selbst zum
        Gegenstand haben, von der Firma R. Hesse Fachkraft für Arbeitssicherheit ist Osnabrück.
13.2 Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren
        übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle
        eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
14.3 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als
        genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und
        der Firma R. Hesse Fachkraft für Arbeitssicherheit gilt deutsches Recht.
                                                                                                                                                                               12/96